Mi, 25.09.2024
Mit der EUDR drohen Preisaufschläge bei Soja
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist seit 2023 in Kraft und soll ab dem 01. Januar 2025 angewandt werden, wobei für die Erzeugerstufe (Klein- und Kleinstunternehmen) der Anwendungsbeginn der 01. Juli ist. Für relevante Produkte – wie Soja – ist demnach ab 2025 eine Sorgfaltspflichterklärung vorzulegen, in welcher die Produktionsflächen mit Geodaten sowie die Legalität nachzuweisen sind. Diese soll mit einer Referenznummer in dem im Aufbau befindlichen Informationssystem der EU-Kommission hinterlegt und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Futtermittelfirmen fordern immer häufiger bereits jetzt für Sojafuttermittel aufgrund der Verordnung
einen Zuschlag für EUDR-konformes Soja ab Januar 2025. Mehrere Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, sprechen sich allerdings für eine Verschiebung der EUDR aus. Durch die EUDR werden laut FEFAC (europäischer Futtermittelverband) Mehrkosten für den Sektor von bis zu 2,25 Mrd. € erwartet. Der DBV begleitet den Prozess sehr kritisch und setzt sich weiterhin für eine Verschiebung und Überarbeitung der EUDR ein.