Mi, 25.09.2024
Fleisch aus ASP-Sperrzonen absolut unbedenklich
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut haben mögliche gesundheitliche Risiken durch Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Afrikanische Schweinepest (ASP)-Sperrzonen bewertet. Hintergrund ist die Verpflichtung der Behörden, bei ASP-Ausbrüchen Sperrzonen einzurichten. Grundsätzlich ist das Verbringen von Schweinen aus diesen Zonen verboten, kann aber unter bestimmten Auflagen erlaubt werden. Fleisch aus diesen Bereichen unterliegt Vermarktungsbeschränkungen und muss gekennzeichnet oder behandelt werden. Die Stellungnahme bewertet die Unbedenklichkeit für den menschlichen Verzehr und das Risiko einer Virusverbreitung über Fleisch für Tiere. Das ASP-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar, daher bestehen keine gesundheitlichen Risiken durch den Kontakt mit Schweinen aus Sperrzonen oder den Verzehr von Fleisch dieser Tiere. Darüber hinaus ist, solange nur klinisch gesunde Tiere aus überwachten Beständen geschlachtet werden, das Risiko einer Verbreitung des ASP-Virus durch Fleisch oder Fleischerzeugnisse aus Sperrzonen sehr gering bis vernachlässigbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des FLI unter: