Mi, 18.09.2024
ITW-Pause-Möglichkeit für mehr Zeit beim Übergang zu den neuen Anforderungen ab 2025
Schweinemastbetriebe, die die Kriterien für die Buchtenstrukturierung für Tiere, die ab dem 1. Januar 2025 eingestallt werden, noch nicht einhalten können, haben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit, ihre Teilnahme an der ITW zu pausieren. Damit kann z. B. auf Lieferengpässen der Buchtenstrukturierungselemente reagiert werden, ohne die ITW-Teilnahme kündigen zu müssen.
Während der Pausierung müssen die ITW-Anforderungen nicht eingehalten werden. Der Betrieb hat keine ITW-Lieferberechtigung und kann entsprechend auch keine ITW-Tiere vermarkten. Ebenso wird die Auditierung für den Betrieb ausgesetzt.
Die Teilnahme am QS-System wird vom Aussetzen der ITW-Teilnahme nicht beeinflusst. Vor dem Aussetzen der Teilnahme muss – im Gegensatz zu einer Abmeldung und Wiederanmeldung – kein abschließendes Programmaudit durchgeführt werden.
Ferkelaufzuchtbetriebe können ihre Ferkel an pausierende Betriebe als „nämlich“ vermarkten.
Weitere wichtige Details zum Pausieren erhalten Sie in den nächsten Tagen bei Ihrem Bündler.