Fr, 13.09.2024
Aktuelle Fristen der TAM-Datenbank
(DBV) Bis zum 01.10. sollte die betriebliche Kennzahl abgerufen und mit den bundesweiten Kennzahlen (BKZ 1+2) verglichen werden, die im Februar erstmalig vom BVL veröffentlicht wurden. Bei Überschreiten der BKZ 2 muss bspw. ein Maßnahmenplan erstellt und an das zuständige Veterinäramt gesendet werden. Die Kennzahlen finden sich in der TAM-Datenbank im HI-Tier. Weitere Infos hier. Wir machen in diesem Kontext auch auf den kürzlich veröffentlichten Bericht des BfR zum Antibiotikaverbrauch aufmerksam.