Fr, 26.04.2024
Duldungspflicht im Solarpaket I gestrichen
Die geplante Duldungspflicht für Leitungen von Erneuerbaren Energieanlagen ist nun nur noch für Grundstücke in der öffentlichen Hand vorgesehen. Der DBV hat sich von Beginn an klar gegen die geplante Duldungspflicht auf Privatgrundstücken positioniert und sich stattdessen für Verhandlungen mit den Privateigentümern ausgesprochen. Er sah zudem eine Gefahr für die Akzeptanz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte.