Fr, 05.04.2024
Entwurf zur Umsetzung des Art. 148 GMO
(DBV) Am 28.03.24 wurde ein Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferkettenverordnung veröffentlicht, mit welchem Art. 148 GMO in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zukünftig sollen Rohmilchabnehmer ihren Lieferanten zunächst ein Vertragsangebot vorlegen müssen, welches über einen festen Zeitraum einen Bezug zwischen einer bestimmten Liefermenge und einem festen Preis herstellt. Dieses Angebot muss laut vorliegendem Entwurf für mind. 80 % der Milchmenge gelten. Laut BMEL soll dies die Rolle der Erzeuger stärken und zur Preisstabilisierung beitragen. Trotz wiederholter Kritik einer bedeutenden Mehrheit der Milcherzeuger, hält das Ministerium am Vorhaben fest. Der DBV hat sich jüngst in einem gemeinsamen Schreiben mit dem DRV gegen die Aktivierung des Art. 148 und die damit verbundenen Eingriffe in die Lieferbeziehungen ausgesprochen. Der Entwurf befindet sich in der Prüfung, der DBV wird sich u.a. mit einer Stellungnahme in das weitere Verfahren einbringen.