Mi, 03.04.2024
Start Antragsphase „laufende Mehrkosten“ des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung
Am Montag startete die Antragsphase zur Förderung „laufende Mehrkosten“ im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung. Zunächst können sich allerdings nur Organisationen und Kontrollsysteme anerkennen lassen. Im Folgenden können schweinehaltende Betriebe mit höheren Haltungsanforderungen die Förderung der laufenden Mehrkosten beantragen. Zunächst muss der Betrieb einmalig von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für förderfähig anerkannt werden. Dazu muss er Mitglied in einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Diese seien dann laut BLE für die Kontrolle der zu erfüllenden Kriterien zuständig. Die Förderung ist an verschiedene Förderkriterien gebunden, diese können Sie auf folgender Seite einsehen: https://lmy.de/qgUg