Do, 22.02.2024
VSG 4.1 – Übergangsfrist endet: Fixier- und Separiereinrichtungen jetzt nachrüsten
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt sichere Separier- und Fixiereinrichtungen in Rinderställen vor. Milchviehhalter müssen Bullen im Laufstall in der Milchvieherde in einer eigenen Bucht unterbringen. Wer seinen Stall noch umbauen muss, hat dafür bis zum 1. April 2024 Zeit.
Mehr Infos auf der Website der SVLFG und in folgendem Infoblatt:
Die wichtigsten Fragen zu den Änderungen der Unfallverhütungsvorschrift sind zusammengefasst unter www.svlfg.de/rinderhaltung und www.svlfg.de/faq-vsg-4-1 zu finden.