Fr, 01.03.2024
Antibiotika-Monitoring – Nutztierarten melden!
(LAVES) Seit Anfang 2023 gilt eine Änderung des TAMG. Damit setzt Deutschland auch die von der EU geforderte Verbrauchsmengenerfassung um. Seitdem müssen Tierärzte für alle Nutztierarten den Antibiotika-Einsatz in der HI-Tierdatenbank (HIT) melden. Das Minimierungskonzept gilt nicht für alle Tier- bzw. Nutzungsarten. Bei den Rindern sind das nur die Betriebe, die im Durchschnitt des Halbjahres mehr als 25 Milchkühe bzw. mehr als 25 zugekaufte Kälber (jünger als 12 Monate) gehalten haben. Diese sind „mitteilungspfichtig“ und müssen in der TAM-Datenbank in HIT ihre Nutzungsart (z. B. Milchkühe) melden. Sofern sich die Nutzungsart nicht verändert, ist das nur einmalig nötig. Die Zu- und Abgänge von Einzeltieren melden Rinderhalter in die Rinderdatenbank in HIT. Zusätzlich müssen Tierhalter zum Ende eines Kalenderhalbjahres oder spätestens bis zum 14. Januar bzw. 14. Juli die Bestände innerhalb von HIT in die TAM-Datenbank melden. Dazu kann man alle Tierzahlen in der HIT-TAM-Datenbank über die Schaltfläche „Eingabe Tierbestand / Bestandsveränderungen , für Rinder, -Schweine, -Hühner und Puten“ eingeben oder über die Schaltfläche „Vorschlag/Übernahme Tierbestand / -veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ automatisch übertragen.
Betriebe, die mitteilungspfichtig sind, aber im betreffenden Halbjahr keine Antibiotika verabreicht haben, müssen eine „Nullmeldung“ machen. Zudem müssen Tierhalter bis zum 1. März bzw. 1. September dokumentieren, dass sie ihre Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen verglichen haben: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2024/2024_02_15_Fa_Therapiehaeufigkeit_2023.html. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1, steht die Ampel für diesen Betrieb auf grün, und es ist nichts zu veranlassen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so steht die Ampel für diesen Betrieb auf gelb. Dann ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, steht die Ampel für diesen Betrieb auf rot. Dies bedeutet, dass die Ursachen – gemeinsam mit dem Tierarzt – für diesen erheblich überdurchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln sind und ein „Maßnahmenplan“ aufzustellen ist, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierarzneimittel_ruckstande/antibiotika-minimierung-in-niedersachsen-132630.html unter https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/05_Tierarzneimittel/01_Aufgaben/05_AufgAntibiotikaResistenz/03_KennzahlenTherapiehaeufigkeit/KennzahlenTherapiehaeufigkeit_node.html und speziell für Milcherzeuger unter: https://milchland.de/wp-content/uploads/2024/03/Merkblatt-LVN_-AB-Monitoring-endg.-1.3.24.pdf