Fr, 15.12.2023
Sonderverordnung zum Einsatz von Glyphosat ab 01.01.2024
Heute wurde im Bundesgesetzblatt eine Sonderverordnung zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Um der EU-Verordnung Sorge zu tragen, wird demnach das totale Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 01.01.2024 für zunächst sechs Monate ausgesetzt. Damit gelten vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 die gleichen Anwendungsbestimmungen wie noch in diesem Jahr. Sollte die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) mit Zustimmung des Bundesrates bzgl. Glyphosat vor Ablauf der sechs Monate geändert werden, gilt ab diesem Zeitpunkt die neue PflSchAnwV. Die entsprechende Meldung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/360/VO.html