Mo, 04.12.2023
Weiterer Ausbruch der Gefügelpest im Landkreis Cuxhaven
(LK CUX, 01.12.2023) Im Landkreis Cuxhaven wurde in einem Nutzgeflügelbestand mit über 14.000 Puten in der Gemeinde Wurster Nordseeküste am 30.11.2023 die hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen. Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die Tiere des betroffenen Betriebes sind auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet worden. Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet: In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf hochpathogene Aviäre Influenza anzuzeigen. Es gilt das Verbringungsverbot: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden.
In der Schutzzone und der Überwachungszone hält das Veterinäramt Cuxhaven als zuständige Behörde die Aufsicht über die geflügelhaltenden Betriebe. Zur Sperrzone hat der Landkreis Cuxhaven eine interaktive Karte veröffentlicht.
Zudem weist der Landkreis Cuxhaven darauf hin, dass in der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden sollen. Es gibt keine Möglichkeit, den infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten.
Die vollständige Pressemitteilung des LK CUX finden Sie hier: https://www.landkreis-cuxhaven.de