Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 29.11.2023

Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Barßel

(LK CLP, 28.11.2023) In der Gemeinde Barßel wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 23.600 Puten wurde am 28.11.2023 tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wurden ab Mittwoch (29. November 2023, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Barßel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Weitere Informationen zur Geflügelpest (Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Übersichtskarten) des LK CLP finden Sie hier: Aktuelles zur Geflügelpest

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