Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 29.11.2023

Dänemark: Nachweis zu PRRS-Status bei Schlachtung

In Dänemark müssen alle Schweinehalter, die Schweine zur Schlachtung verbringen, seit dem 4. November 2023 eine tierärztliche PRRS-Erklärung vorlegen. Diese Anforderung gilt für diejenigen Bestände, bei denen das dänische Veterinär- und Lebensmittelamt einen positiven oder unklaren PRRS-Gesundheitsstatus oder einen Sanierungsstatus zuerkannt hat. Diese Erklärung muss sowohl vom Tierarzt als auch dem Landwirt unterzeichnet werden. Sie ist bis zu 35 Tage gültig und muss im Betrieb bereit gehalten werden.

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