Mi, 29.11.2023
Trilogergebnis Industrieemissionsrichtlinie
Heute Nacht wurde im Trilog eine Einigung zur Industrieemissionsrichtlinie erzielt. Die Rinderhaltung fällt weiterhin nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Allerdings soll bis Ende 2026 die Kommission die Emissionen, die in der Tierhaltung entstehen, erneut bewerten. Es gilt ein Schwellenwert von 350 LSU für Schweine, 280 LSU für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 LSU für gemischte Betriebe. Ausnahmen sollen für extensiv wirtschaftende Betriebe (2 LSU/ha) und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen dem Vernehmen nach ausgenommen werden. Der Begriff LSU wird in der Regel mit „Großvieheinheit“ (GVE) übersetzt. Allerdings stehen dahinter besondere Umrechnungsfaktoren der EU (Sau = 0,5 LSU; Ferkel bis 20 kg = 0,027 LSU; Mastschwein = 0,3 LSU). Somit sind alle Mastschweinebetriebe ab 1.167 Mastplätzen betroffen. Für die Sauenhaltung wird in den bisherigen Veröffentlichungen die Grenze von 700 Sauen genannt. Aus Sicht des DBV wurde zwar den vollkommen überzogenen Forderungen der EU-Kommission für Genehmigungs-Schwellenwerte für Stallanlagen im Trilog eine Absage erteilt, aber nicht nachvollziehbar sind die Verschärfungen gegenüber der Position des EU-Parlaments im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung.