Mi, 01.11.2023
Blauzungenkrankheit – Verbringungsregelungen Belgien und Niederlande
(ML, 02.11.2023) Belgien und die Niederlande haben mit Wirkung vom 27.10.2023 die Bedingungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren nach Belgien und in die Niederlande angepasst. Demnach gelten für beide Länder keine Anforderungen an Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kameliden, Zerviden und anderen Huftieren hinsichtlich BTV, Serotyp 3. Die aktuellen Verbringungsregelungen finden Sie unter: