Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 20.10.2023

Blauzungenkrankheit: Niedersachsen behält BTV-frei Status

(ML) Das BMEL hat mitgeteilt, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF) am 19.10.2023 den Entwurf der Kommission zur Änderung des Anhangs VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 zum Status BTV-frei der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) mehrheitlich zugestimmt haben. Damit behält auch Niedersachsen bis auf Weiteres den Status BTV-frei, sofern keine Fälle von Blauzungenkrankheit bestätigt werden.

Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 (Verbringen «INTRA-Landtiere») und (EU) 2020/689 («Überwachung und Seuchenstatus») festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt. Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie rechts in der Info-Spalte der Homepage „Tierseucheninfo Niedersachsen“: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html.

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