Fr, 21.07.2023
Frankreich: Rechtsstreit um Geflügelpest-Impfung
In Frankreich könnte die Impfung gegen die Geflügelpest von einem Rechtsstreit ausgebremst werden. Der französische Hersteller Ceva Santé Animale hat jetzt vor dem Pariser Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums eingelegt, die ersten 80 Millionen Impfdosen vom deutschen Konkurrenten Boehringer Ingelheim zu beziehen. Aus Sicht von Ceva sollten mindestens zwei Hersteller beauftragt werden, um das Risiko zu streuen. Dem Vernehmen nach hatte sich das Landwirtschaftsministerium für das Vakzin von Boehringer entschieden, weil das Gesamtpaket als besser bewertet wurde und man sich zunächst auf die besonders anfälligen Enten konzentrieren wolle. So ist der Impfstoff des deutschen Herstellers für Barbarie- und Mulardenten zugelassen, während das Konkurrenzprodukt nur bei Mulardenten (Stopfleberproduktion) eingesetzt werden darf. Medienberichten zufolge muss das angebotene Vakzin von Cevas tiefgefroren vorgehalten werden, was die Logistik verkompliziert. Es kann allerdings bereits in den Brütereien frisch geschlüpften Küken verabreicht werden, während die Boehringer-Impfung in den Mastbetrieben durchgeführt werden muss. Das Landwirtschaftsministerium hat die juristische Auseinandersetzung bislang nicht kommentiert und stattdessen seinen Fahrplan für die Impfkampagne präzisiert. Demnach sollen im Einzugsgebiet der Loire, einer Hochburg der französischen Geflügelwirtschaft, zunächst die Bestände verringert werden, indem vor Beginn der Kampagne keine Enten mehr eingestallt werden. Ab Oktober soll dann eine grundsätzliche Impfpflicht für alle gewerblichen Entenhaltungen eingeführt werden. Brütereien und Vermehrungsbetriebe können von einer Ausnahmeregelung profitieren. Die Kosten für die Impfung sollen laut Ministerium zunächst zu 85 % vom Staat getragen werden. (AgE)