Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mo, 10.07.2023

Tierarzneimittelmeldung: Meldung des Tierbestandes in HI-Tier bis zum 14. Juli!

Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen der Nutztierarten können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html

Die Tierhalter sind verpflichtet eine Mitteilung über die Nutzungsart, den Bestand und die Bestandsveränderung zu tätigen sowie eine Nullmeldung anzugeben, falls keine Antibiotika in einem Halbjahr eingesetzt wurden. Der Tierbestand wird nicht automatisch aus der HIT übernommen.

Zur Meldung wählen Sie in Ihrer HI-Tier Datenbank das Auswahlmenü „Tierarzneimittel / Antibiotika“ aus. Falls im Januar versäumt wurde die Tierart zu melden, sollte dies unverzüglich nachgeholt werden unter dem Punkt „Eingabe Nutzungsart“. Dort ist bei den ab „2023/I“ mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ein Häkchen zu setzen.

Der Bestand kann über den Reiter „Tierbestand/Bestandveränderung“ gemeldet werden. Hierfür wählen die Rinderhalter bitte den Unterpunkt „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderung aus VVVO-Meldung für Rinder“ aus. Unter dem Kalenderhalbjahr 2023/I die für den Betriebstyp mitteilungspflichtige Tierart auswählen (oder „Vorschlag für alle Nutzungen“ auswählen, falls auch nicht mitteilungspflichtige Tiere bei der Nutzungsart ausgewählt wurden) und bitte alle Vorschläge inklusive Bestandsregister Rind anzeigen lassen. Bitte überprüfen Sie das angezeigte Bestandregister auf Richtigkeit und Vollständigkeit und die angezeigte Bestandszahl im grün hinterlegten Kästchen. Erst nach der Kontrolle klicken Sie bitte auf „Ändern/Melden“. Diese Meldung ist nur bis zum 14. Juli 2023 in der HIT möglich!!! Die Eingabe der Nullmeldung müssen Sie zusätzlich tätigen, falls im vergangenen Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden, unter dem Auswahlmenü Eingabe Nullmeldung.

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