Fr, 07.07.2023
EU-Entwurf zur Neuregulierung neuer genomischer Züchtungstechniken
Pflanzen, die mit neuen genomischen Züchtungstechniken (kurz NGT; engl.: „New Breeding Techniques“ (NBT)) entstehen, sollen für Nahrungs- und Futterzwecke zugelassen werden, wenn die Ergebnisse nicht von konventioneller Züchtung zu unterscheiden sind.
Nach großen Diskussionen bereits im Vorfeld hat die EU-Kommission am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Die Behörde empfiehlt darin weitreichende Lockerungen für Pflanzen, die mithilfe der neuen genomischen Züchtungsmethoden (vorrangig CRISPR/Cas) entstanden sind und verweist dabei unter anderem auf mögliche Vorteile für Klima- und Umweltschutz. Der Gesetzestext sieht vor, dass Lebens- und Futtermittel auf Basis entsprechend gezüchteter Pflanzen in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, wenn die Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungen entstehen könnten. Konkret geht es um Verfahren, mit denen präzise Eingriffe an der DNA einer Pflanze möglich sind. Die Kommission erhofft sich dadurch neue Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies begrüßt den Entwurf, sieht aber vor allem bei der Patentfrage Handlungsbedarf: „Ich bewerte es als grundsätzlich richtig und wichtig, dass die neuen genomischen Techniken für die Züchtung zugelassen werden sollen. Um für die kommenden Herausforderungen wie vermehrte Dürreereignisse, Wassermangel und die im Niedersächsischen Weg vereinbarte Reduktion von Pflanzenschutzmitteln gerüstet zu sein, brauchen wir innovative Sorten. Für eine effiziente Züchtung sind diese Techniken wichtige Werkzeuge. Es ist ebenso richtig, dass sich der Vorschlag nur auf Sorten beschränkt, die in gleicher Form natürlich oder mit konventioneller Züchtung hätten entstehen können und Transgenese ausgeschlossen wird; dies war eine Forderung unseres Berufsstandes. Jetzt muss der Fokus auf die Patentfrage gelegt werden. Zulassungen dürfen weiter nur unter Sortenschutz erfolgen. Biopatente sind grundsätzlich abzulehnen.“ (Quellen: Reuters/DBV)