Mi, 05.07.2023
Nicht vergessen: Meldung der Bestandsdaten
Bis zum 14. Juli sind alle Schweinehalter verpflichtet, Nutzungsart, Bestand und Bestandsveränderungen sowie die Nullmeldung an die HI-Tier zu melden. Wenn auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HIT übertragen werden soll, muss QS in der Tierhalterversicherung dazu berechtigt werden.