Mi, 21.06.2023
DBV zur Baugesetzbuch-Änderung: Wichtiger Schritt zum Stallumbau
Am vergangenen Freitag (16.06.2023) hat der Deutsche Bundestag ebenfalls einer Änderung des Baugesetzbuches zugestimmt. Damit fallen die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollen. Dem DBV ist es gelungen, dass der Umbau nicht zwingend mit einem Bestandsabbau verbunden ist. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sieht darin lediglich einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. „Seit nahezu zehn Jahren warten die Bauern auf Erleichterungen beim Tierwohlstallumbau. Jetzt kommt ein wichtiger Schritt. Aber weil die Sauenhaltung nicht mit einbezogen wird, sind Nachbesserungen über den Bundesrat dringend erforderlich. So ist es gesetzgeberische Plicht, rechtliche Vorgaben auch umsetzbar zu gestalten. Den hohen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung können die sauenhaltenden Betriebe jetzt schon seit zwei Jahren nicht nachkommen. Zudem fehlt ein Gleichklang im Immissionsschutzrecht. Es hilft nicht, das Baurecht für Tierwohl freizuschalten, wenn die Ställe im zweiten Schritt wegen den damit verbundenen Emissionen dann doch nicht geöffnet werden dürfen.“ Am 7. Juli 2023 wird der Bundesrat über das Gesetz beraten.