Mi, 21.06.2023
Tierhaltungskennzeichnung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 2023 nach 2./3. Lesung das Tierhaltungskennzeichengesetz beschlossen. Die Haltungskennzeichnung umfasst die fünf Stufen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“, die zunächst nur für Mastschweine gelten und auf frische Ware angewendet werden. Aus Sicht des DBV ist das Gesetz ein erster, aber zu kleiner Schritt. Nach wie vor gibt es große Lücken, die in einem zeitnahen nächsten Schritt zügig geschlossen werden müssen. Notwendig ist ein verbindliches Haltungskennzeichen, das nicht nur auf frisches Schweinefleisch beschränkt ist. Fleisch- und Wurstwaren müssen einbezogen werden, außerdem müssen die Kriterien auch die Ferkelerzeugung einschließen, sonst ist die Kennzeichnung nicht glaubwürdig. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der am 07.07.2023 darüber beschließen wird.