Fr, 09.06.2023
Erschwernisausgleich noch bis 30. Juni beantragen
Durch die im Bundesgesetz festgehaltenen Paragrafen §4 Abs. 1 PflSchAnwV und §30 BNatSchG ist es in Niedersachsen aktuell untersagt, bestimmte Pflanzenschutzmittel auf Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen anzuwenden, wenn diese Fläche zugleich einem Natura 2000 Gebiet zugewiesen ist. Um den entstehenden Minderertrag entgegenzuwirken kann noch bis 30.06. ein Antrag auf Erschwernisausgleich gestellt werden. Für produktiv genutzte Ackerflächen beträgt der Erschwernisausgleich voraussichtlich 382 EUR/ha. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zu dem Thema können unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40345_Erschwernisausgleich_Pflanzenschutz abgerufen werden.