Fr, 05.05.2023
Bundeskabinett beschließt Anpassung beim Verbot des Kükentötens
(BMEL) Die Bundesregierung hat diesen Mittwoch (3.5.) eine Formulierungshilfe von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Anpassung der Rechtslage beim Verbot des Kükentötens beschlossen. Nach bestehendem Recht ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen. Denn nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen. Eine entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz wird folgen.