Fr, 05.05.2023
Erinnerung: Sommerweideprämie Antragstellung in ANDI2023 bis zum 15. Mai
Im ELER-Programm wird in diesem Jahr erstmals eine Sommerweideprämie für die Milchviehhaltung angeboten. Laut der Richtlinie (derzeit noch im Entwurf) werden alle Betriebe gefördert, die ihre Milchkühe vom 16. Mai bis einschließlich den 15. September täglich mindestens 6 Stunden auf der Weide halten. Darüber hinaus muss jeder Milchkuh 0,2 Hektar Dauergrünland, beziehungsweise davon 0,1 Hektar Weidefläche zur Verfügung stehen. Im Falle von Krankheit oder zu erwartenden Schäden des Tieres, wie beispielsweise Unwetterereignisse kann der Weidegang, nach Vermerk auf einem tagaktuell geführten Weidetagebuch, ausbleiben. Hier ist ein Vordruck zu verwenden, welcher in Kürze veröffentlicht wird. Auch die trockenstehenden Tiere müssen bis 14 Tage vor dem Termin der Kalbung Weidegang haben.
Die Zuwendung beträgt 75 EUR je Großvieheinheit (Milchkuh mit mindestens einer Kalbung) für konventionelle und 51 EUR je GVE für Ökologische Betriebe. Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Grundlage der in HI-Tier gemeldeten Daten. Im Rahmen dieser gesamtbetrieblichen Fördermaßnahme ist ein Nachweis über die Milchlieferung zu erbringen, welcher grundsätzlich mit dem Datenbegleitschein, spätestens jedoch bis zum 31.05. des Antragsjahres bei der Bewilligungsstelle einzureichen ist. Als Nachweis gelten Lieferbelege. Eine MLP-Teilnahmebestätigung ist nicht ausreichend. Weitere Details sind dem Merkblatt zur Sommerweide von Milchkühen und der Richtlinie zu entnehmen unter: https://www.ml.niedersachsen.de/sommerweide/forderung-der-sommerweidehaltung-von-milchkuhen-219854.html