Fr, 28.04.2023
Tierwohlstallbau in den Bundestag eingebracht
Am 20. April wurde der Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen zum Tierwohlstallumbau in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. In einem ersten Schritt wurde einen Tag zuvor das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Agrarausschuss beschlossen. Die Regierungsfraktionen betonten, dass sie durch den Gesetzentwurf Planungssicherheit für die Betriebe herstellen. Für das Baurecht werde nun der Rahmen für die Transformation hin zu mehr Tierwohl gesetzt. Dabei werde der Tierbestand gewahrt. Weitere Regelungen, wie Verbesserung im Immissionsschutz, würden folgen, ebenso eine ausreichende Finanzierung. Die Opposition rügte die Verbindung zum Tierhaltungskennzeich-nungsgesetz. Unzureichende Finanzierung und fehlende Rechtssicherheit im Immissionsschutz waren weitere Kritikpunkte.
Die Änderungen des Baugesetzbuches sollen noch vor der Sommerpause, voraussichtlich im Juni, gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen werden. Der DBV sieht in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung. „Es ist wichtig, eine vollständige baurechtliche Privilegierung beim Umbau für die Haltungsstufen 3, 4 und 5 zu erhalten“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.