Mi, 26.04.2023
Änderung BauGB zum Tierwohlstallumbau in den Bundestag eingebracht
Am 20. April wurde der Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen zum Tierwohlstallumbau in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Regierungsfraktionen betonten, dass sie durch den Gesetzentwurf Planungssicherheit für die Betriebe herstellen. Für das Baurecht werde nun der Rahmen für die Transformation hin zu mehr Tierwohl gesetzt. Dabei werde der Tierbestand gewahrt. Weitere Regelungen, wie Verbesserung im Immissionsschutz, würden folgen, ebenso eine ausreichende Finanzierung. Die Opposition rügte die Verbindung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Unzureichende Finanzierung und fehlende Rechtssicherheit im Immissionsschutz waren weitere Kritikpunkte. Der DBV sieht in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung. „Es ist wichtig, eine vollständige baurechtliche Privilegierung beim Umbau für die Haltungsstufen 3, 4 und 5 zu erhalten“, betont der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.