Fr, 21.04.2023
Erleichterungen beim Tierwohlstallbau
(DBV) Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt einen Gesetzesantrag in den Bundestag einzubringen, der sicherstellt, dass ein Stallumbau auch für flächenarme Betriebe zum Erreichen der Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland oder Bio im Sinne des § 4 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (bisher nur Regelung für Mastschweine vorhanden) ohne Bebauungsplan über das Außenbereichsbaurecht möglich ist (sog. Reprivilegierung). Die Kritik des DBV zu Grundfläche, Ersatzbau und Tierartwechsel wurde somit aufgegriffen. Notwendige Abweichungen von der Grundfläche sollen zugelassen werden, um bauliche Erweiterungen zur Bestandsicherung sowie einen Ersatzbau an anderer Stelle zu ermöglichen.