Mi, 19.04.2023
TAMG: Fristen und neue Nutzungsarten beachten
Wie die Tierärztekammer Niedersachsen mitteilt, sind Maßnahmenpläne zur Antibiotikaminimierung nach Kennzahlüberschreitung bislang nur für Mastschweine > 30 kg verpflichtend einzureichen. Die Maßnahmenpläne für das 1. Kalenderhalbjahr 2023 werden bis zum 01. Oktober 2023 fällig. Nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) müssen künftig auch Tierhalter der Nutzungsarten Saugferkel, Ferkel bis 30 kg sowie Zuchtsauen und -eber das Antibiotikaminimierungskonzept durchführen und somit ggf. Maßnahmenpläne erstellen. Diese Verpflichtung gilt erst ab 1. Januar 2024 gemäß einer Übergangsregelung im TAMG. Die Maßnahmenpläne zu allen aktuellen Nutzungsarten für das 2. Kalenderhalbjahr 2023 müssen bis 01. April 2024 beim Veterinäramt eingereicht werden.