Mi, 22.03.2023
EU-Umweltminister zur Industrieemissionsrichtlinie
Die EU-Umweltminister haben am 16. März 2023 die EU-Kommission aufgefordert, die Novelle zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) zu überarbeiten und die Schwellenwerte für die Tierhaltung anzuheben. Die Richtlinie soll bei Schweinen und Rindern ab einer Bestandsgröße von 350 LSU (Livestock unit) gelten. Auch für gemischte Betriebe sind 350 LSU vorgesehen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Entwurf einen Grenzwert von nur 150 LSU vorgeschlagen. Zudem einigten sich die EU-Umweltminister darauf, dass extensive Tierhaltungen nicht von der IED betroffen sein sollten, so z.B. Freilandhaltung bei Schweinen und Rindern. Als nächstes muss auch das EU-Parlament über die Änderungsvorschläge beraten; anschließend beginnen die Trilog-Gespräche zur finalen Festlegung der Regelungen. Der Begriff LSU wird in der Regel mit „Großvieheinheit“ (GVE) übersetzt. Allerdings stehen dahinter besondere Umrechnungsfaktoren (Sau = 0,5 LSU; Ferkel bis 20 kg = 0,027 LSU; Mastschwein = 0,3 LSU).