Mo, 13.03.2023
Gebotsgrenzen angehoben
Die Bundesnetzagentur hat die Gebotshöchstwerte für Bioenergieanlagen und Biogasanlagen im EEG um zehn Prozent angehoben. Dies gilt schon für die nächste Ausschreibung zum 1. April 2023. Für Bestandsanlagen in der Verlängerung um zehn Jahre ist das maximale Gebot jetzt 19,83 Cent/KWh. Für Neuanlagen ist der entsprechende Satz 17,67 Cent/KWh. Der DBV hatte sich gemeinsam im Hauptstadtbüro Bioenergie mit dem Fachverband Biogas und dem BBE in einem Brief für die Erhöhung ausgesprochen, nachdem bereits für Windenergie-Ausschreibungen die Höchstgebote angehoben wurden – wegen der allgemeinen Inflation. (Quelle: DBV)