Fr, 10.03.2023
DBV FA Ökolandbau fordert Sicherstellung von Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten
Den Ökolandbau für Sorten aus neuen Züchtungstechnologien offen halten? Der DBV FA Ökolandbau fordert, zuerst die Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten sicherzustellen
Im Juni will die EU Kommission ihren Vorschlag für eine Freisetzungsrichtlinie für die neuen genomischen Züchtungstechnologien (NGT) vorlegen. Die Vorsitzgruppe des COPA / Cogeca Fachausschusses Ökolandbau, in der auch der DBV vertreten ist, hatte daher die Mitglieder im Januar aufgefordert, sich zur Offenheit für eine zukünftige NGT-Verwendung bei im Ökolandbau zulässigen Sorten zu positionieren. Daher diskutierte auch der DBV Öko-Fachausschuss, wie er zum Offenhalten der Anwendungsoption neuer Züchtungstechnologien im Öko-Anbau steht. Nach wissenschaftlicher Einschätzung sind die Züchtungstechnologien an sich risikoarm. Die Art der Verwendung (z.B. Cis- oder Tansgenetik) und nicht das Verfahren müsse risikobewertet werden, fordern deshalb nicht nur die nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina und die DFG. Beschleunigte Resistenzzüchtung mittels NGT ist nicht nur interessant, um in der fortschreitenden Klimakrise neuen Krankheitsbildern anbautechnisch ohne Pestizide und mit wenig Bewässerung zu begegnen, sondern z.B. auch wegen besserer Inhaltsstoffe. Nach Einschätzung der Praktiker im DBV Fachausschuss Ökolandbau sind die NGT aber kein Allheilmittel, wenn nicht gleichzeitig die Fruchtfolgen und Sortenwahl vielfältig gesetzt sind und der Ackerbau als Gesamtsystem ausgewogen gestaltet ist. So kommt es bspw. sehr schnell zu Resistenzbrüchen, wenn alle die gleichen Sorten einsetzen. Nicht nur deshalb spricht sich der DBV Öko-FA zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein aktives Offenhalten aus.
Auch vor einer partiellen NGT Zulassung muss – so auch die Einschätzung des DBV insgesamt – die Patentierbarkeit von Gensequenzen bei Verwendung der NGT ausgeschlossen werden. D.h. das Patentrecht muss parallel so angepasst werden, dass das Züchtungsprivileg nicht gefährdet wird. Und zweitens muss für die NGT ein verlässliches Verfahren für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Züchtungsmethoden von Saatgut bei NGT-Einsatz vorliegen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Landwirte und Landwirtschaftsmethoden, die die Verwendung von NGT Sorten ausschließen wollen, gewährleistet werden. Als Fazit hat sich der DBV FA Ökolandbau in Übereinstimmung mit diesen übergeordneten Bedenken des Berufsstandes zum jetzigen Zeitpunkt dagegen ausgesprochen, sich für ein Offenhalten der Anwendung von Neuen Züchtungstechnologien im Ökolandbau einzusetzen. (Quelle: DBV)