Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 10.03.2023

DBV FA Ökolandbau fordert Sicherstellung von Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten

Den Ökolandbau für Sorten aus neuen Züchtungstechnologien offen halten? Der DBV FA Ökolandbau fordert, zuerst die Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten sicherzustellen

Im Juni will die EU Kommission ihren Vorschlag für eine Freisetzungsrichtlinie für die neuen genomischen Züchtungstechnologien (NGT) vorlegen. Die Vorsitzgruppe des COPA / Cogeca Fachausschusses Ökolandbau, in der auch der DBV vertreten ist, hatte daher die Mitglieder im Januar aufgefordert, sich zur Offenheit für eine zukünftige NGT-Verwendung bei im Ökoland­bau zulässigen Sorten zu positionieren. Daher disku­tierte auch der DBV Öko-Fach­ausschuss, wie er zum Offenhalten der Anwen­dungs­option neuer Züchtungstechno­logien im Öko-Anbau steht. Nach wissen­schaft­licher Ein­schätzung sind die Züchtungstechno­logien an sich risikoarm. Die Art der Verwen­dung (z.B. Cis- oder Tansgenetik) und nicht das Verfahren müsse risikobewertet werden, for­dern deshalb nicht nur die nationale Wissen­schaftsakade­mie Leopoldina und die DFG. Beschleunigte Resis­tenzzüchtung mittels NGT ist nicht nur interessant, um in der fortschreitenden Klimakrise neuen Krankheits­bildern an­bautechnisch ohne Pestizide und mit wenig Bewässerung zu begegnen, sondern z.B. auch wegen besserer Inhalts­stoffe. Nach Einschätzung der Praktiker im DBV Fachausschuss Ökolandbau sind die NGT aber kein Allheilmittel, wenn nicht gleichzeitig die Fruchtfolgen und Sortenwahl vielfältig gesetzt sind und der Acker­bau als Gesamtsystem ausgewogen gestaltet ist. So kommt es bspw. sehr schnell zu Resistenzbrüchen, wenn alle die gleichen Sorten einsetzen. Nicht nur deshalb spricht sich der DBV Öko-FA zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein aktives Offenhalten aus.

Auch vor einer partiellen NGT Zulassung muss – so auch die Einschätzung des DBV insge­samt – die Patentierbarkeit von Gensequenzen bei Ver­wendung der NGT ausgeschlossen werden. D.h. das Patentrecht muss parallel so angepasst werden, dass das Züchtungsprivileg nicht ge­fähr­det wird. Und zweitens muss für die NGT ein verlässliches Verfahren für die Kennzeich­nung und Rückverfolgbarkeit der Züchtungs­me­thoden von Saatgut bei NGT-Einsatz vor­liegen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Land­wirte und Landwirtschaftsmethoden, die die Ver­wendung von NGT Sorten ausschließen wollen, gewähr­leistet werden. Als Fazit hat sich der DBV FA Öko­landbau in Übereinstimmung mit diesen übergeordneten Bedenken des Berufs­­standes zum jetzigen Zeitpunkt dagegen ausge­sprochen, sich für ein Offenhalten der An­wendung von Neuen Züchtungstechno­logien im Ökolandbau einzusetzen. (Quelle: DBV)

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