Fr, 10.03.2023
DBV-Fachausschuss Eier und Geflügel
Am Dienstag, 7. März 2023, tagte unter Vorsitz von Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr der DBV-Fachausschuss Eier und Geflügel. Die Marktlage für Geflügelfleisch war lange Zeit stabil und die Bruttomagen auskömmlich. Aktuell sinken allerdings die Auszahlungspreise. Eier aller Haltungsformen sind gleichbleibend knapp, die Preise weiterhin auf Rekordniveau. Bei den Erläuterungen zu den tierschutzrechtlichen Planungen des BMEL wurde das seit dem 1.1.2022 geltende Verbot des Kükentötens angesprochen. Fest steht, dass es bis zum 1.1.2024 kein am Markt etabliertes Verfahren zur Geschlechtsbestimmung bis zum 6. Bruttag geben wird. Eine Fristverlängerung durch den Bundestag ist daher notwendig. Der DBV hat an dieser Stelle deutlich auf neue technische Verfahren, wie „eggXyt“, hingewiesen, die auf Basis von genome editing schon am 0. Tag eine Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen. Des Weiteren wurde vom BMEL ausgeführt, dass in 2023 sowohl das Tierschutzgesetz als auch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung geändert werden sollen. Die Rechtsänderungen würden dann im 1. Quartal 2024 in Kraft treten, wobei es für einzelne Vorschriften Übergangsfristen soll. Auf die für 2024 seitens der EFSA geplante Erhebung von Daten zur Putenhaltung, die 2025 in eine europäische Richtlinie münden, will das BMEL nicht mehr warten. Grund dafür seien die im Koalitionsvertrag erwähnten Lücken im Tierschutzrecht, die es jetzt zu schließen gelte, so das BMEL.
Die Ausschussmitglieder verdeutlichten mit Nachdruck, dass, sofern die Eckpunkte des BMEL in den Verordnungsentwurf aufgenommen würden, das Aus für die deutsche Putenhaltung bedeute. Weitere Themen des Fachausschusses waren neben der Novelle der EU-Industrieemissionsrichtline, das Forschungsprojekt des FLI zu Brustbeinerkrankungen bei Legehennen sowie das weltweite Geflügelpestgeschehen. Seit Ende Februar gibt es zwar eine EU-rechtliche Grundlage für die Impfung gegen HPAI ((EU)2023/361), Exporte wären nach derzeitigem Stand dann aber nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass bei Nachweis des Erregers im Impfbestand, weiterhin die Keulungspflicht besteht.