Mi, 08.03.2023
ASP – Allgemeinverfügung für Spree-Neiße erlassen
Der Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) hat aufgrund des kürzlich festgestellten Falls der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Kleinstbetrieb in der Stadt Cottbus eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die neue Allgemeinverfügung weist eine Sperrzone III nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 aufgrund des Auftretens der ASP im Hausschweinebestand aus. Die Sperrzone III umfasst wiederum eine Schutzzone und eine Überwachungszone nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, in denen abgestufte Anordnungen durch die zuständigen Behörden getroffen werden. Dieses Vorgehen entspricht der bereits im Juli 2021 angewandten Anordnung. Seinerzeit wurde aufgrund des Virusnachweises am 15.07.2021 erstmals eine Sperrzone III ausgewiesen, die aufgrund günstiger Bedingungen nach drei Monaten aufgehoben wurde. Die Tierseuchenallgemeinverfügung sowie die dazugehörige Karte finden Sie unter https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html.