Mi, 08.03.2023
Überarbeitung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung
Das BMEL hat ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung vorgelegt. Eines der Ziele ist es u.a., den Einsatz von Colistin zu regulieren. Neben einem Umwidmungsverbot des Wirkstoffes zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren schlägt das BMEL eine Antibiogrammpflicht für den Fall der Anwendung von Colistin vor. Zudem soll es neue Regelungen bzgl. der Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln geben. Weiterhin soll der wirkstoff- und anwendungsbezogene Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden.
Der DBV wird sich hierzu in seiner Stellungnahme eng mit der Tierärzteschaft abstimmen.