Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 03.03.2023

Bundesregierung hält an Regelungen für Mastputen fest

(AgE) Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema „Eckpunkte für die wesentlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen“ geht hervor, dass das BMEL trotz massiver Kritik der Branchenverbände daran festhalten will. Die zuletzt 2013 angepassten freiwilligen Eckwerte der Putenwirtschaft reichen nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, da unter den gegenwärtigen Bedingungen nach wie vor gesundheitliche Probleme und tierschutzrelevante Verhaltensstörungen (z.B. Federpicken oder Kannibalismus) auftreten würden. Zudem hatten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen. Im Rahmen der geplanten Neufassung des EU-Tierschutzrechts will die EU die ersten Vorschläge bis Ende 2023 vorlegen, allerdings seien dabei noch keine Vorgaben für die Mastputenhaltung vorgesehen. Insofern sei nicht absehbar, wann entsprechende Entwürfe für harmonisierte EU-Vorgaben zu erwarten seien, so die Bundesregierung.

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005682.pdf

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