Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 21.12.2022

Neue Kennzeichnung bei QS-Futtermitteln ab 1. Januar

(QS) Die QS GmbH weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2023 QS-zertifizierte Futtermittel mit den Worten QS-Futter, QS-Futtermittel oder einer vergleichbaren Bezeichnung artikelbezogen gekennzeichnet werden müssen. Auch die Nutzung des QS-Prüfzeichens ist weiterhin zulässig. Die ausschließliche Verwendung der QS-Identifikations- oder QS-Standortnummer zur Kennzeichnung von QS-Ware ist ab Jahresbeginn allerdings nicht mehr ausreichend. Mit dieser neuen Kennzeichnungsvorgabe soll die Unterscheidung zwischen QS- und Nicht-QS-Futtermitteln insbesondere für Tierhalter noch deutlicher werden.

‹ zurück