Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 21.12.2022

Bundesrat beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, als auch der dazugehörigen Verordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften final zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetzesvorhaben bereits verabschiedet. Die von Seiten des DBV mehrfach vorgebrachten Kritikpunkte wurden nicht berücksichtigt, so dass keine Änderungen erreicht werden konnten. Die ab dem 01. Januar 2023 in Kraft tretende Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beinhaltet ein 50%-iges Reduktionsziel von Antibiotika sowie Änderungen für Tierhalter und Tierärzte. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst wurden, wird um die Nutztierarten Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und Milchkühe nebst Kälbern ergänzt. Neu ist auch, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem Betrieb führt. Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird jeder Behandlungstag mit dem Faktor drei multipliziert und so in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen, um die sog. kritischen Antibiotika auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Nicht zuletzt wird darauf hingearbeitet, für den Wirkstoff Colistin striktere nationale Regelungen einzuführen. In Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Tierarzt muss nun alles daran gesetzt werden, die neuen Anforderungen gemeinsam umzusetzen.

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