Fr, 09.12.2022
Haltungskennzeichnung nicht für ausländische Ware
(AgE) Am 7.12. hat sich die Bundesregierung zu den vom Bundesrat geforderten knapp sechzig Änderungen beim verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichen geäußert. Die Bundesregierung lehnt u.a. eine Ausdehnung der Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab. Es wird auf rechtliche Bedenken verwiesen, die gegen eine Kennzeichnungspflicht für Waren spreche, die ganz oder auch nur teilweise außerhalb von Deutschland hergestellt werden.
Auch wird Anpassungsbedarf bei immissionsschutzrechtlicher Regelung gesehen, um den Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe zu erleichtern. Parallel zum Gesetz sollen demnach „verlässliche und klare Vollzugsregelungen zur „TA Luft“ beschlossen werden. Ziel sei es, die Erleichterung von Emissionsminderungsverpflichtungen für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren mit den Kriterien für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Freiland und Bio in Einklang zu bringen.
Zustimmung findet die Forderung des Bundesrates nach einem Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung. Nachdem eine Anschubfinanzierung von 1 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt wurde, wird eine Koalitionsarbeitsgruppe über eine weitergehende Finanzierung beraten.