Mo, 05.12.2022
Verbesserungen bei Erlösabschöpfung
Im Kabinettsentwurf zum sogenannten Strompreisbremsen-Gesetz haben sich am letzten Freitag zwei wichtige Verbesserungen bei der Erlösabschöpfung ergeben: Erstens soll die Abschöpfung nun am 1. Dezember beginnen; unsere Grundsatzkritik an einer rückwirkenden Abschöpfung war erfolgreich. Zweitens wurde bei Biogas die Sicherheitsmarge von sechs auf 7,5 Cent/KWh über dem anzulegenden Wert erhöht. Im Verbund des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) setzen wir mit unserer Kritik nun nach: So muss die Marge auf zwölf Cent/KWh angehoben werden, auch für Holzenergie gelten und Erlöse aus der Flexibilisierung müssen vorrangig ausgenommen werden. Die 1-MW-Ausnahme sollte großzügiger formuliert werden. Diese Punkte wird Sandra Rostek als Leiterin des HBB in der dazu angesetzten Bundestags-Anhörung vortragen. Zuvor findet am 5. Dezember 2022 ein aktueller Austausch im DBV-Fachausschuss Erneuerbare Energien und NawaRo statt. Dem Vernehmen nach tun sich viele Ampel-Abgeordnete weiterhin mit einer generellen Ausnahme der Bioenergie von der Abschöpfung schwer, zeigen sich aber offen für erweiterte Sonderklauseln. (Quelle: DBV)