Fr, 25.11.2022
UNIKA/DKHV gegen die Einführung einer gesetzlichen Herkunftskennzeichnung
Bereits im September des Jahres hatten sich UNIKA und DKHV im Rahmen eines Verbändegespräch zur Ausgestaltung neuer Herkunftsangaben von Kartoffeln (frisch und verarbeitet) klar gegen eine gesetzliche Regelung zur Herkunftskennzeichnung positioniert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt eine solche Kennzeichnung einzuführen. In den Fachgremien sowie in den Vorständen beider Verbände wurde sich zu dieser Thematik intensiv beraten und es wurde eine Positionierung erarbeitet. Die Position der Kartoffelwirtschaft wurde dem BMEL im Nachgang des Verbändegesprächs auch noch einmal in schriftlicher Form zugeleitet.
Seit vielen Jahren erfolgt auf freiwilliger Basis entlang der Wertschöpfungskette Speisekartoffeln flächendeckend eine Kennzeichnung des Herkunftslandes. Für den Endverbraucher ist somit eine umfängliche Transparenz gegeben. Die Einführung einer gesetzlichen Regelung auf europäischer sowie nationaler Ebene wird von den Verbänden daher als nicht sinnvoll erachtet und von der Kartoffelwirtschaft abgelehnt.
In ihrem Positionspapier machen die Verbände u.a. deutlich, dass die freiwillige Kennzeichnung bereits fest in der Branche etabliert ist. Eine gesetzliche Regelung weist damit keinen Mehrwert für den Endverbraucher auf. Zudem bedingt sie einen erhöhten Bürokratieaufwand und damit einhergehende Kosten. Gemäß des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sind Falschinformationen hinsichtlich des Ursprungs von Lebensmitteln verboten. Eine Kontrolle der Herkunftsangaben durch die Überwachungsbehörden der Bundesländer erfolgt damit bereits. Das Positionspapier kann unter https://unika-ev.de/index.php/presse/positionen eingesehen werden.
(Quelle: UNIKA)