Fr, 18.11.2022
Kükentöten: Aus in Frankreich – Niederlande bleibt dabei
Wie bereits berichtet, ist in Frankreich das Töten männlicher Eintagsküken ab dem 1. Januar 2023 verboten. Nachdem nach Angaben des französischen Landwirtschaftsministeriums die Brütereien zur Finanzierung der Umstellungskosten gut 10 Mio. Euro erhielten, haben sich auch die weiteren Akteure auf eine Kompensation der Kosten geeinigt. Danach erhalten die Packstellen vom Einzelhandel eine Abgabe von 59 Cent pro 100 Eier. Über die Interprofession bekommen die Brütereien dann aus diesen Einnahmen für jedes abgegebene Küken 1,11 Euro. Vorerst wird dieses Verfahren nur für die Verkäufe von Schaleneiern über den Einzelhandel angewandt. Derzeit profitieren fünf Brütereien in Frankreich davon. Die Verarbeitung bestimmter Eier und Eiprodukte soll künftig aber auch einbezogen werden.
Die Niederlande hingegen werden zum jetzigen Zeitpunkt das Töten männlicher Eintagsküken nicht verbieten. Stattdessen soll an alternativen Verfahren zur Verringerung der Zahl getöteter Eintagsküken gearbeitet werden. Mit dieser Entscheidung berufen sich die Niederlande auf einen Lenkungsausschuss aus Vertretern von Industrie und Tierschutzorganisationen, der einen Bericht der Universität Wageningen heranzieht. Darin wird auf die negativen Folgen eines Verbots hingewiesen, so u.a. eine Verlagerung der Produktion ins Ausland. Die niederländischen Branchenvertreter sehen insbesondere in der Geschlechtsbestimmung im Ei einen praktikablen Lösungsansatz, deren Umstellungskosten allerdings über die Eierpreise vom Verbraucher zu zahlen seien. Im Jahr 2026 soll der prozentuale Rückgang getöteter männlicher Eintagsküken bewertet und dann ggf. ein vollständiges Verbot des Kükentötens ab dem Jahr 2028 geprüft werden