Fr, 28.10.2022
DBV für Entfristung der Tarifermäßigung
(DBV) Der DBV fordert vom Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Entfristung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. „Die Land- und Forstwirtschaft braucht zusätzliche Instrumente zur Risikovorsorge und deren steuerliche Flankierung. Die Tarifermäßigung bei Einkünften ist ein Instrument, das eine ausgeglichene Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet“, so DBV-Generalsekretär Krüsken. Die befristete Regelung endet mit dem Veranlagungszeitraum 2022 und ist aus Sicht des DBV entfristet im Jahressteuergesetz zu verankern.