Fr, 28.10.2022
Übergangsfrist für Milchautomaten läuft aus
(DBV) Die Ausnahmen für alte Milchabgabeautomaten (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2017) von den Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts laufen zum 31.12.2022 aus (Anlage 1 MessEV). Mit Beginn des Jahres 2023 müssen alle Automaten geeicht sein und einen Kundenbeleg ausdrucken können. Der DBV hatte 2017 auf eine längere Übergangsfrist für alte Milchabgabeautomaten hingewirkt, diese läuft nun aus.