Fr, 21.10.2022
KAT erlaubt Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen
(geflügelnews) KAT hat seine Empfehlungen für Photovoltaik-Anlagen auf Auslaufflächen angepasst. Unter den folgenden Voraussetzungen werden diese im Freilandauslauf von Legehennen akzeptiert: Es muss eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen, welche eine gleichzeitige Nutzung der Fläche als Auslauffläche für Legehennen und Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen ausdrücklich erlaubt und aus der die genehmigte Flächenabdeckung hervorgeht. Darüber hinaus darf der Hauptzweck der Fläche als Legehennenauslauf durch die PV-Anlage nicht eingeschränkt werden und die Wartung und Pflege der Module darf die Nutzungszeiten des Auslaufs nicht beeinflussen. Diejenigen Bereiche der Auslauffläche, welche die Tiere aufgrund der Bebauung mit PV-Anlagen nicht mehr im Sinne eines Hühnerauslaufs nutzen können, werden von der Auslauffläche abgezogen.