Fr, 21.10.2022
DBV-Kritik am neuen Tierarzneimittelrecht
(DBV) Der DBV hat in dieser Woche an der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes im Bundestags-Agrarausschuss teilgenommen. Die vorgesehene Erweiterung des Antibiotikaminimierungskonzeptes betrifft ab 2023 auch die Milchviehhalter mit ihren Tierärzten. Der DBV führte aus, dass aufgrund unklarer Strukturen und Zuständigkeiten von Tierärzten und Tierhaltern eine reibungslose Umsetzung der Meldevorschriften zum 1. Januar 2023 praktisch nicht möglich sei. Der DBV setzt sich daher für eine Übergangsregelung ein. Zur DBV-Stellungnahme geht es unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/915788/08f91518d401740b1b633741981fc630/06-Stellungnahme-Deutscher-Bauernverband-e-V–data.pdf