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Fr, 14.10.2022

Bundeskabinett beschließt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Diesen Mittwoch (12.10.) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Vorgesehen sind fünf Haltungskategorien, wobei zunächst nur Fleisch von Schweinen mit dem Tierhaltungs-Label ausgezeichnet werden soll. Danach sollen weitere Tierarten hinzukommen. Dem Vernehmen nach hat sich die Koalition im Nachgang zur Sitzung darauf verständigt, dass sich das staatliche Label an den Stufen der schon im Handel befindlichen Kennzeichnung orientieren müsse, was bislang noch nicht entsprechend berücksichtigt wurde. Der DBV begrüßt das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch weiterhin deutliche Kritik an der Ausgestaltung. „Diese Haltungskennzeichnung hat deutliche Schwachstellen und Lücken, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird. Zudem droht durch dieses Gesetz noch mehr unnütze Bürokratie für unsere Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll.“, kritisiert DBV-Präsident Joachim Rukwied den Gesetzentwurf.
Der DBV hatte bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf betont, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet sei. Dringend müsse auch der Bereich der Verarbeitungsware und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung.

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