Do, 13.10.2022
EU erleichtert die Sortenzulassung für Öko-Züchtungen – Anwendung ab 01. Juli 2023
Die EU-Kommission hat am 23. September zwei Ausnahmeregelungen vom Sortenzulassungsrecht für ökologische Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten veröffentlicht, die für die ökologische Produktion geeignet sind. Die Ausnahme von der EU-Richtlinie 2003/90/EG für ökologische Sorten ackerbaulicher Pflanzenarten (Gerste, Mais, Roggen und Weizen) Richtlinien (EU) 2022/1647 ist unter dem Link https://t1p.de/vjt6h zu finden. Download der Ausnahmeregelung (EU) 2022/1648 für Öko-Gemüsesorten zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG für ökologische Gemüsesorten unter https://t1p.de/x097q
Abweichungen gibt es vor allem hinsichtlich der Homogenitätsanforderungen. „Die besonderen Erfordernisse und Ziele der ökologischen Landwirtschaft sind bei der Sortenprüfung und der Bewertung der Prüfungs-
ergbnisse zu berücksichtigen. Sowohl die Resistenz oder Toleranz gegenüber Krankheiten als auch die Anpassung an unterschiedliche lokale Boden- und Klimabedingungen sind zu prüfen. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 30. Juni 2023 nationale Verwaltungsvorschriften erlassen; diese sind ab dem 01. Juli 2023 anzuwenden.