Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 13.10.2022

EU erleichtert die Sortenzulassung für Öko-Züchtungen – Anwendung ab 01. Juli 2023

Die EU-Kommission hat am 23. September zwei Ausnahmeregelungen vom Sortenzu­lassungsrecht für ökologische Sorten landwirt­schaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten veröffentlicht, die für die ökologische Pro­duktion geeignet sind.  Die Ausnahme von der EU-Richtlinie 2003/90/EG für ökologische Sorten ackerbaulicher Pflanzenarten (Gerste, Mais, Roggen und Weizen) Richtlinien (EU) 2022/1647 ist unter dem Link  https://t1p.de/vjt6h zu finden. Download der Ausnahmeregel­ung (EU) 2022/1648 für Öko-Ge­müsesorten zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG für ökologische Gemüsesorten unter https://t1p.de/x097q

Abweichungen gibt es vor allem hinsichtlich der Homogenitäts­anforderungen. „Die besonderen Erfordernisse und Ziele der öko­logischen Landwirtschaft sind bei der Sortenprüfung und der Bewertung der Prüfungs-­
ergbnisse zu berücksichtigen. Sowohl die Resistenz oder Toleranz gegenüber Krank­heiten als auch die Anpassung an unter­schiedliche lokale Boden- und Klimabe­dingungen sind zu prüfen. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 30. Juni 2023 nationale Ver­waltungsvorschriften erlassen; diese sind ab dem 01. Juli 2023 anzuwenden.

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