Mi, 05.10.2022
Kleinbeihilfe bis 31. Oktober beantragen
Zur Beantragung der Kleinbeihilfe, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine bei landwirtschaftlichen Unternehmen abmildern soll, hat die BLE alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal könnten die Unternehmen vom 1. bis zum 31. Oktober den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Kleinbeihilfe/Agrar_node.html beantragen.
Die Behörde rechnet mit rund 15 000 Antragstellern. Beihilfeberechtigt sind der BLE zufolge Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15 000 Euro.