Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 07.09.2022

ITW: Neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter

(ITW) Ferkelaufzuchtbetriebe können sich vom 1. bis zum 30. September 2022 von ihren Bündlern in der ITW-Datenbank registrieren lassen. Frühestmöglicher Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022, spätestmöglicher Umsetzungszeitpunkt ist der 30. April 2023. Die Laufzeit für die Ferkelaufzüchter ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt. Um das Tierwohlentgelt ausgezahlt zu bekommen, muss die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster erfolgen. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe müssen daher bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen. Somit könnte dann ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleistet werden. Auch wird so eine durchgängige Finanzierung über den Markt ermöglicht. Die neuen Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Es besteht keine Andienungspflicht an einen bestimmten ITW-Mäster.

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